Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie

Meldestelle gem HSchG

Die EU-Whistleblowing-Richtline wurde in Österreich durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt. Darin enthalten ist die Verpflichtung für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, eine vertrauliche Meldestelle zur Verfügung zu stellen.

 

Für Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz steht Ihnen die Mailadresse compliance@gradwohl.co.at zur Verfügung. Ihre Meldung wird vom für Legal Compliance zuständigen Mitarbeiter vertraulich geprüft und bearbeitet.

 

 Als Hinweisgeber sind Sie in der Europäischen Union rechtlich gegen jede Form von Repressalien geschützt. Sollten Sie dennoch anonym bleiben wollen, schicken Sie die Meldung bitte von einer Mailadresse aus, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt. Anonyme Meldungen werden von uns gleich behandelt wie Meldungen unter Offenlegung Ihrer Identität.

 

Wichtig erscheint uns nochmal der ausdrückliche Hinweis darauf, dass nur Hinweise auf Rechtsverletzungen, die Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, dem besonderen Schutz des HSchG unterliegen.

In diesem Sinne bedanken wir uns schon vorab für Ihre konstruktiven Hinweise, die wir zur Verbesserung unserer gemeinsamen Arbeitswelt nutzen werden.

 

Mag. Rainer Gradwohl

(Geschäftsführung)