Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie

Meldestelle gem HSchG

Die EU-Whistleblowing-Richtline wurde in Österreich durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt. Darin enthalten ist die Verpflichtung für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, eine vertrauliche Meldestelle zur Verfügung zu stellen. Wir haben uns entschlossen, die Anwaltskanzlei Matutis als unabhängigen Partner mit dem Betrieb dieser Meldestelle zu betrauen.

 

Diese interne Hinweisgeberstelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

 

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

Nutzung des Formulars auf der Website https://anwaltliche-meldestelle.at/hinweis-geben/
Kontakt per E-Mail an hinweis@anwaltliche-meldestelle.at
Telefon oder nach Terminvereinbarung persönlich Vereinbarung: +43 (0)6245 – 20311

 

Weitere Informationen zum HinweisgeberInnenschutzgesetz sowie zur internen Hinweisgeberstelle sowie auch zu neben der internen Hinweisgeberstelle möglichen externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Website unserer internen Meldestelle: https://anwaltliche-meldestelle.at.

 

Wichtig erscheint uns nochmal der ausdrückliche Hinweis darauf, dass nur Hinweise auf Rechtsverletzungen, die Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, dem besonderen Schutz des HSchG unterliegen.

In diesem Sinne bedanken wir uns schon vorab für Ihre konstruktiven Hinweise, die wir zur Verbesserung unserer gemeinsamen Arbeitswelt nutzen werden.

 

Mag. Rainer Gradwohl

(Geschäftsführung)